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17.06.2026 Sehr geehrte Reisebüropartner,
wir möchten Sie über Turkish Airlines "Erstattungsregelung für YQ-Gebühr (DCRC)" informieren.
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Erinnerung: Erstattungsregelung für YQ-Gebühr (DCRC)
"Sehr geehrte Reisebüropartner,
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wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die YQ-Gebühr (DCRC) grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich dann, wenn das ursprüngliche Ticket von einer Flugstreichung oder Flugzeitenänderung betroffen ist und gemäß unserer INVOL-Regelung erstattet werden kann (Coupon Indicator „I“ oder „S“).
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Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf eine Erstattung der YQ-Gebühr bei einem INVOL-Refund entfällt, sobald das ursprüngliche Ticket umgeschrieben wurde – unabhängig davon, ob die Umschreibung regulär oder Involuntary erfolgt ist. Wenn das neue Ticket also zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der INVOL-Regelung erstattet wird, muss die YQ-Gebühr von dem erstattungsfähigen Betrag subtrahiert werden.
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Mit freundlichen Grüßen, Turkish Airlines Berlin Team"
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Für alle weiteren Fragen zu B2B MAXTIXFARE und natürlich auch Anregungen stehen wir Ihnen gerne mit unserem Team zur Verfügung! +49 (0)30-88714737 | touristikonline@pulexpress.de
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Herzliche Grüße aus Berlin Ihr Pul Express Team
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Hauptsitz: Pul Express GmbH Meinekestr. 5 10719 Berlin Deutschland
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CEO: Antonina Syromyatnikova Registergericht: Amtsgericht Berlin–Charlottenburg Registernummer: HRB 70525 USt-IdNr.: DE 204114226 |
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Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. |
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